RWE, Vatenfall, e•on oder EnBW werden ihre Kraftwerke nicht freiwillig stillegen, durch dezentrale Energieerzeugung und speicherung können Großkraftwerke aber obsolet gemacht werden. Daher sagt die Landesregierung: wir müssen anreize schaffen, für die private Energiewende. Zum Beispiel mit dem Kleinspeicher-Programm der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Dieses, auf 500 Anträge begrenzte Föderprogramm, ist der Nachfolger des 1000-Speicher-Programm welches das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) in Brandenburg im März 2018 aufgelegt hat. Was soll ich sagen, das Programm war mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2022 angedacht. Bereits im September 2019 war aber der Förderrahmen ausgeschöpft und das Programm wurde geschlossen. Mit einen neuem Programm, dass nur noch 500 Kleinspeicher fördert, und auch nicht mehr bis zu 7.000 € sondern „nur“ bis zu 3.000 € Bezuschussung auszeichnet, ist es nun noch schneller ausgelaufen. Am 1.11.2019 gestartet, ist es bereits nach knapp 10 Tagen „ausgeschöpft“ - denn: „es werden nur die ersten 500 vollständig eingereichten Anträge bearbeitet“. Nicht etwa 500 Speicher werden gefördert. Nein. Es werden nur 500 Anträge bearbeitet. Und diese 50 Anträge sind eingegangen …
Das MWE hat sich ausgedacht, die Anschaffung von Speichern zu fördern, ab 30% Eigenverbrauch. Dazu gibt es die Staffelung:
Eigenverbrauchsanteil (mindestens) |
Förderanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Förderhöchstbetrag je Antrag |
---|---|---|
30 % | 10 % | 1.000 EUR |
40 % | 20 % | 2.000 EUR |
50 % | 30 % | 3.000 EUR |
Nehmen wir also an, dass man eine PV-Anlage errichtet, und nur 30% Eigenverbrauch plant, damit die Anlage sich durch EEG-Erlöse schneller armotisiert. Nehmen wir mal einen Speicher von 7.000 € an, dann würde die ILB 10% der Anschaffungskosten übernehmen, also 700 €, damit ist dann sozusagen auch schon der Einbau finanziert. Klingt doch super. Kein Wunder also, warum die 500 Anträge innnerhalb von nur 14 Tagen eingegangen sind.
Aber. Jetzt kommt der Pferdefuß:
Die Leistung der Netzeinspeisung des mit dem Stromspeicher verknüpften Solargenerators beträgt unter Standard Testbedingungen (STC) nicht mehr als 50 % der Nennleistung dieses Solargenerators.
sprich: verbrauche ich tatsächlich nur 30%, darf ich nicht die restlichen 70% meiner PV-Anlage einspeisen, sondern nur 50% der Nennleistung. 20% des selbst erzeugten Stroms sind damit „für die Tonne“. Schlimmer noch. Ist der Speicher voll, und verbrauche ich den Strom nicht insitu, ist die Hälfte der aus eigenen Mitteln finanzierten Anlage wertlos.
Jetzt könnte man natürlich überlegen, dass so ein Wechselrichter nur 15kW max leistung hat, bei einer 28kWp Anlage sind also 2 Wechselrichter zu installieren. Der Strom wird also von 2 Feldern erzeugt. Wenn man nun den Speicher nur an eines der Felder anschließen würde, ihn also mit der einen Erzeuger-Anlage koppelt, und die andere ohne Speicher betreiben würde. Dann würde man nur ein Viertel der Anlage (die Hälfte der Hälfte) entwerten. Die ILB fand das schlüssig, hat aber beim Minsterium zur Sicherheit nachgefragt. Immerhin unterstellt der Begriff „Förderprogramm“ ja, dass das Ministerium erneuerbare Energien fördern will, und nicht vernichten. Aber. Es müsste aber genauer gesagt tatsächlich „PV-Anlagen Entwertungsprogramm“ heißen. Denn das Ministerium sagt:
Als „Anlage“ werden alle Solarmodule zusammengenommen betrachtet, die im gleichen Jahr installiert worden sind.
Ich weiß gar nicht, wie ich dieses Verhalten nennen soll.
Hier wird von Ministerium und Investitionsbank das private Investment von Bürgern entwertet und vernichtet unter dem Vorwand, einen Speicher anteilig von maximal 30% zu fördern. Selbst bei einer 10% Förderung, muss man als privater Bürger 50% seiner PV-Anlage verloren geben.
Ein wichtiger Aspekt der Energiewende ist doch gerade die denzentrale Erzeugung und Speicherung, ist aber auch die Einspeisung ins Netz. Doch diese Einspeisung wird durch Fußnoten im Förderprogramm für Speicher sabotiert. Das Geld, dass die Bürger aus eigener Tasche in die Hand nehmen, um dem Klimawandel mit eigenen Mitteln etwas zu entgegnen, wird zur Hälfte vom Ministerium entwertet. Ich finde, dass ist ein Skandal. Und ich frage mich, warum da niemand drüber berichtet …